Länder in denen ein Abbruch verboten ist

In folgenden europäischen Ländern ist Abtreibung per Gesetz verboten, und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

    • Andorra
      Nach den strafrechtlichen Grundsätzen der Notwendigkeit kann ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden, um das Leben einer schwangeren Frau zu retten.
      Nach dem Kodex wird eine schwangere Frau, die einem Abbruch zustimmt oder durchführen lässt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zweieinhalb Jahren belegt. Führt eine andere Person mit Zustimmung der Frau einen Abbruch durch, so steigt die maximal anwendbare Strafe auf bis zu vier Jahre. Bis zu sechs Jahren kann die Strafe betragen, wenn der Täter ein Arzt, Mediziner oder Gesundheitsoffizier ist, oder eine Person die mit Gewinnabsicht abtrünnige Praktiken ausübt.
      Wird ein Schwangerschaftsabbruch ohne die Zustimmung der Frau durchgeführt, ist dies mit einer Freiheitsstrafe von maximal 10 Jahren bedroht. Bei abtrünnigen Praktiken, die an einer Frau durchgeführt werden, zu schweren Verletzungen oder zum Tod der Frau führen, beträgt die Höchststrafe 12 Jahre Gefängnis. Sollte jemand die eigenen oder die Dienste eines anderen zur Durchführung einer Abtreibung anbieten, Mittel zur Verfügung stellen oder Vorschläge für ein gescheitertes Verfahren machen, wird dies mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Details [doc]

    • Nordirland
      Anders als in anderen europäischen Ländern wird die Abtreibung in Nordirland fast vollständig kriminalisiert. Dies verhindert nicht, dass Frauen einen Abbruch benötigen oder suchen. Vielmehr zwingt es sie heimlich nach Großbritannien oder Europa zu reisen, oftmals alleine.
      Details: abortioninireland.org

    • Liechtenstein
      In Liechtenstein hat das Parlament einen neuen Anlauf genommen, um beim Schwangerschaftsabbruch die Situation betroffener Frauen zu verbessern. Bei Abtreibungen durch einen Arzt im In- oder Ausland sollen Frauen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Der 25-köpfige Landtag ist am 5. Dezember 2014 mit 24 Stimmen auf die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuches eingetreten. Liechtensteinerinnen, die abtreiben liessen, sollen nicht mehr mit bis zu einem Jahr Haft rechnen müssen, sondern straffrei ausgehen. Bedingung für die Befreiung von der Strafverfolgung ist, dass der Eingriff durch einen Arzt durchgeführt wird, wobei es keine Rolle spielt ob der Eingriff im In- oder Ausland vorgenommen worden ist. Der Arzt unterliegt als Tatbeteiligter jedoch weiter der Strafverfolgung. Ausländische Ärzte, welche Abtreibungen bei Liechtensteinerinnen durchgeführt haben, werden im Fürstentum strafrechtlich nicht mehr belangt. Denn Teil der Vorlage ist die Abschaffung des Weltrechtsprinzips beim Schwangerschaftsabbruch. Das Thema Schwangerschaftsabbruch stand bis vor einiger Zeit zuoberst auf der politischen Agenda im Fürstentum. Eine Änderung des unbefriedigenden Zustandes mit der Kriminalisierung von Frauen sowie dem Fehlen einer Fristenregelung wurden nicht erreicht. Die Einführung einer Fristenregelung war im September 2011 mit 52 Prozent an der Urne verworfen worden. Das Fürstenhaus hatte sich stets gegen eine Fristenlösung ausgesprochen. Details: www.nzz.ch  www.srf.ch
      Das Gesetz in der letztgültigen Fassung: [doc]

    • Monaco
      Am 24. April 2009 hat Albert II (Fürst von Monaco) ein Gesetz unterzeichnet, welches das Parlament des Fürstentums einige Tage zuvor – nach mehrjährigen Beratungen – verabschiedet hatte. Es erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch, wenn das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist, bei schwerer Schädigung des Fötus oder nach Vergewaltigung. Die Gefahr muss von zwei Ärzten bestätigt werden. Minderjährige brauchen die Zustimmung eines Elternteils. Der Eingriff darf nur in einem öffentlichen Spital vorgenommen werden. Fachleute rechnen mit etwa 5 bis 10 Fällen pro Jahr. Was wie ein äusserst restriktives Abtreibungsgesetz aus der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts wirkt, bedeutet einen wichtigen Schritt nach vorn für das Fürstentum. Unter dem Protest der katholischen Würdenträger hat sich Monaco damit aus der Gruppe jener Länder verabschiedet, die einen Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulassen. Die Monegassinnen, die die strikten Bedingungen nicht erfüllen, werden weiterhin ins nahe Ausland fahren, um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen.
      Details: www.svss-uspda.ch

    • Malta
      Abtreibung ist illegal und unter allen Umständen verboten. Jeder, der einen Schwangerschaftsabbruch durchführt und jede Frau die selbst den Eingriff versucht oder einem Abbruch zustimmt kann dafür zwischen 18 Monaten und drei Jahren Haft verurteilt werden. Ein Arzt, Chirurg, Geburtshelfer oder Apotheker, der einen Schwangerschaftsabbruch durchführt steht vor einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten bis zu vier Jahren und einem lebenslangen Berufsverbot. Die Regierung und Bischöfe auf der Insel traten im Jahr 2000 entschieden gegen eine Bewegung auf, die Abtreibungen auf einem Schiff in internationalen Gewässern vor Malta durchführen wollte.

    • Polen
      Schwangerschaftsabbruch ist nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
      Wenn die Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet oder ernsthaft ihre Gesundheit aufs Spiel setzt.
      Wenn es erforderlich ist, das Leben der Frau zu retten oder schwere Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit zu verhindern.
      Nach einer Vergewaltigung oder anderen sexuellen Verbrechen, die Straftat muss von einem Staatsanwalt bestätigt werden.
      Ärzte die Abbrüche außerhalb der genannten Gründe vornehmen, droht bis zu 2 Jahren Haft. Unklare Auswirkungen des neuen Gesetzes. Das Gesetz ist in der Praxis noch restriktiver. Es gibt viele Fälle, in denen Frauen legitime Abbrüche verweigert wurden, obwohl sie gesetzlich dazu berechtigt waren, insbesondere bei der Gefährdung ihrer Gesundheit.
      Dies ist vor allem auf das Fehlen geeigneter Vorschriften über die medizinischen Gründe für die Abtreibung zurückzuführen.
      Es hängt einzig von dem Standpunkt der jeweiligen Ärzte ab, die oftmals von Anti-Abtreibungs-Kampagnen beeinflusst werden! Nach dem Gesetz wurde die Regierung verpflichtet, die Förderung von Familienplanung und Sexualerziehung in den Schulen einzuführen. Bis 2003 ist dieser Teil des Gesetzes allerdings noch nicht umgesetzt worden. Sowohl das Wissen als auch die Verwendung von Verhütungsmitteln ist in der Praxis sehr gering. Details [pdf]

    • San Marino
      Der winzige europäische Staat San Marino will sein völliges Abtreibungsverbot beibehalten. Der Große und Allgemeine Rat des Landes stimmte dafür, Vorschläge zur Aufhebung des Verbots abzulehnen.
      Die Gazzetta del Sud sagte, dass der Vorschlag von den beiden Regenten der kleinen Republik unterbreitet worden sei, die als gemeinsame Staatschefs fungieren, aber der Rat, der als Parlament des Landes fungiert, stimmte von 27 bis 23 Mitgliedern gegen die Legalisierung der Abtreibung.
      Der Rat billigte jedoch Pläne, San Marino-Bürger, die ins Ausland reisen, um Abtreibungen vorzunehmen, nicht zu verfolgen. Das Land hat eine Fläche von nur 24 Quadratmeilen und ist vollständig von Italien umgeben, was es Frauen leicht macht, für eine Kündigung über die Grenze zu reisen – Abtreibung ist in Italien seit 1978 legal.
      Details [doc]